Erfreulich viele Gäste aus den Bereichen Gleichstellung/Chancengleichheit, Politik und Wirtschaft trafen sich in Vaduz, um sich über das Projekt zu informieren und sich auszutauschen.
Die politisch Verantwortlichen der vier Länder tauschten sich am Nachmittag unter dem Vorsitz von Regierungsrat Mauro Pedrazzini zu Gleichstellungsthemen aus. Sie diskutierten aktuelle Herausforderungen, Schwerpunkte, Ziele und Projekte.
Am Abend wurde das Vier Länder Netzwerk vorgestellt. Dieses besteht in einer länderübergreifenden, permanenten Netzwerkstruktur, die den Länderdialog, Weiterbildungsveranstaltungen und die Entwicklung von gemeinsamen Projekten umfasst. Zudem wurde eine Webplattform erstellt, die den Austausch über Projektgestaltungen auf eine einfache Art und Weise erlaubt, was für die Fachstellen einen grossen Gewinn darstellt. Neu sollen auch Nichtregierungsorganisationen stärker in die Vier-Länder-Vernetzung einbezogen werden.
Anschliessend referierte Patricia Schulz, Rechtsanwältin, Mitglied des UN-Fachausschusses zum UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW - Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women), und ehemalige Direktorin des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann, in ihrem Vortrag über die Rechte der Frauen in der globalisierten Welt. Die Frauenkonvention wurde am 18. Dezember 1979 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und trat am 3. September 1981 in Kraft. Österreich und Deutschland haben die Frauenkonvention in den 80er-Jahren unterzeichnet und ratifiziert; die Schweiz und Liechtenstein in den 90er-Jahren.
Die Referentin fokussierte sich vor allem auf die Aufgaben des Ausschusses gemäss dem UNO-Übereinkommen sowie auf das Monitoring der Umsetzung der Konvention und ging auf allgemeine Empfehlungen, welche der Ausschuss nach der Überprüfung der Länderberichterstattung ausspricht, ein. Zudem beleuchtete sie die Aufgaben des Ausschusses gemäss dem Fakultativprotokoll zur Frauenkonvention – bis hin zu Entscheidungen über individuelle Beschwerden und Untersuchungen. In ihrem Vortrag stellte Patricia Schulz auch die Rolle der Nichtregierungsorganisationen in der Arbeit des Ausschusses dar. In ihrem letzten Vortragspunkt beleuchtete sie, mit welchen praktischen, juristischen und politischen Hürden die UNO aktuell konfrontiert ist, um das globale Prinzip der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung mit dem Ziel „niemanden zurückzulassen“ (leave no one behind) zu erreichen.
Beim abschliessenden Apero konnten sich die Anwesenden austauschen und im Sinne des Vier Länder Netzwerkes neue Kontakte knüpfen.
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